Gesetzliche Bestimmungen zur Montage von automobilen Tönungsfolien
Autotönungsfolien sind wie folgt am Fahrzeug zulässig:
- an den hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule des Fahrzeuges nach hinten)
- das Tönen der Heckscheibe ist nur bei vorhandenem zusätzlichen Außenspiegel an der Beifahrerseite des Fahrzeuges zulässig.
- Bei Fahrzeugen, die innerhalb der Heckscheibe mit einem zusätzlichem Bremslicht ausgestattet sind, ist die Stelle an der das Bremslicht aktiv wird, folienfrei zu lassen.
- Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist
unzulässig.
- Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein.
- Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!
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